Löcknitz, 28.04.2022

Sehr geehrte Eltern,

die 1.Änderungsverordnung der 6.Schul-Corona-Verordnung MV regelt die Testpflicht neu.

Ihre Kinder sind nicht mehr verpflichtet, sich ohne Symptome dreimal in der Woche zu testen.

Stattdessen geben wir Ihren Kindern jeweils am Freitag zwei Test mit nach Hause, so dass Sie Ihre Kinder bei leichten Erkältungssymptomen zu Hause testen können.

Das Ministerium empfiehlt dann eine Testung am ersten und am dritten Tag. Bei einem negativen Testergebnis kann Ihr Kind weiterhin zur Schule kommen.

Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber, Atemnot, Geruchs-und Geschmacksverlust oder schwere Erkältungssymptome ist der Besuch der Schule nicht möglich. Es bedarf einer ärztlichen Abklärung der Symptome.

 

Mit freundlichen Grüßen

J.Harting

Schulleiterin